Neues Muster 52 (4.2025)
Das geänderte Formular 52 tritt zum 1. April mit einer Stichtagsregelung in Kraft. Das heißt, Praxen dürfen bisher verwendete Formulare (1.2016) dann nicht mehr verwenden. Die neue Formularversion wird in der Praxissoftware hinterlegt, dazu hatten die Softwarehäuser die Praxen bereits direkt informiert. Ein Muster und Erläuterungen bietet die KBV auf ihrer Themenseite. Wir versenden das neue Muster 52 schon seit 17.03.25 Die neue Version erkennen Praxen auch am Aufdruck (4/2025) unten rechts auf dem Formular.